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Lockerung der Corona-Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen: Kritik und Eigenverantwortung
Das Thema Corona-Prävention hat die deutschen Gesundheits- und Pflegeinrichtungen seit nunmehr drei Jahren beschäftigt. Nun findet ein „Herunterfahren“ der Maßnahmen seitens des Gesetzgebers statt.
Die Auslastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten flacht derzeit bundesweit weiter ab. Diese Tatsache ist der maßgebliche Indikator, dass sich die Lage weiterhin beruhigt und es damit Zeit ist, weiter einen Schritt in Richtung Eigenverantwortung und Normalität zu gehen. „Die Pandemie ist nicht vorbei, hat aber derzeit ihren Schrecken verloren“ sagt der Gesundheitsminister Karl Lauterbach und hat deshalb eine vorzeitige Lockerung bereits fünf Wochen vor dem eigentlichen Ende des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Eine Beendigung der Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen erfolgt deshalb in zwei Phasen:
Ab 01.03.2023 entfällt die
- Testpflicht für Besucher
- Masken- und Testpflicht für Mitarbeiter und Bewohner
Ab 07.04.2023 entfällt dann die
- Maskenpflicht für Besucher
Wer also vom 01.03.2023 bis 07.04.2023 einen Angehörigen im Pflegeheim besucht muss übergangsweise eine FFP-2 Maske tragen. In Krankenhäusern müssen Besucher ebenso wie Patienten in Arztpraxen bis 07.04.2023 eine FFP-2-Maske tragen.
Bei Mitarbeitern im Gesundheits- und Pflegebereich ist die Freude verständlicherweise groß, kann nun endlich wieder frei und ungehindert durchgeatmet werden, andererseits gibt es auch berechtigte Kritik. So kommt die erste Phase der Lockerung noch während der laufenden Erkältungs- und Grippewelle. Bei Beschäftigten der Pflegebranche war der Krankenstand in den letzten Monaten im Vergleich zu den Vorjahren außergewöhnlich hoch und brachte nicht wenige Einrichtungen an ein bedenkliches Limit. Nun fällt durch das Ende der Testungen ein wichtiges Präventionsmittel weg. Die mögliche Ansteckungsgefahr unter den Mitarbeitern und somit ein evtl. noch weiter anhaltender hoher Krankenstand ist besorgniserregend!
Deshalb wird in vielen Alten- und Pflegeeinrichtungen bei ersten Erkältungsanzeichen der Pflegemitarbeiter und Pflegemitarbeiterinnen auf freiwilliger Basis und selbständig weiterhin getestet. Die Antigentests sind zwar nicht mehr erstattungsfähig, doch ist der Einkauf auch in größeren Mengen, durch die derzeit niedrigen Preise verlockend und dient weiterhin als probates Mittel zum Schutz vor Ansteckung.